ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen an Unternehmen und Behörden erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind für den Geschäftsverkehr mit uns (kurz HC) stets ausgeschlossen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für Sondervereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern über Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr, da diese zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht berechtigt sind. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsvorgänge.
II. Angebote/Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung in deren Umfang angenommen.
Aufträge können wir innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen. Bis zur schriftlichen Annahme oder
Auftrags-bestätigung entstehen für uns keine Verpflichtungen.
III. Umfang der Lieferung/Warenbeschreibung
Wir sind berechtigt, von der bestellten / bestätigten Ware bis zu 10 % mehr oder weniger herzustellen,
wenn dies aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Besteller ist verpflichtet,
diese Mehr- oder Minderlieferung abzunehmen und die vereinbarte Vergütung hierfür zu entrichten,
wenn ihm die Mehr- oder Minderlieferungen in angemessener Frist angekündigt wurden. Vorbehaltlich anderer
Abreden sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Beschreibungen der Waren sind nur verbindlich, soweit sie
von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen,
sie bedarf der Schriftform. Gestalterische Änderungen, die wir nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten,
sind uns vorbehalten. Geringfügige, insbesondere aber handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design,
Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht.
IV. Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen
verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns. Reinzeichnungen, Filme, Klischees
und Stanzen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn dem Besteller Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden.
V. Lieferzeit
Alle Angaben zu Lieferungs- und Leistungszeiten sind unverbindlich und gelten nur annähernd. Der Besteller
kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern. Die Nachfrist muss mindestens 10 Arbeitstage betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann der
Besteller schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach
Ablauf dieser Frist ablehnt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzt deren Ankündigung in dieser
Fristsetzung voraus. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges stehen dem Besteller nur zu, wenn wir die
Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung
für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Besteller ist. Sie sind darüber hinaus auf den Wert der
Lieferung begrenzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten
Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, maximal
jedoch um 2 Monate.
VI. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Witzhave. Die Gefahr geht unabhängig von der
Frage des Leistungsortes spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich der
Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bei Versandbereitschaft
auf den Besteller über. Die Ware wird von uns unversichert versandt, wenn der Besteller dies nicht gesondert
verlangt hat.
VII. Preise und Zahlungen
Alle Preise versteht sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung
berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisanpassungen, wenn zwischen Vertragsabschluss
und Lieferung mehr als 2 Monate vergangen sind. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen vom Ausstellungsdatum
der Rechnung an mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an netto,
Vorkosten-Rechnungen netto Kasse. Danach gerät der Besteller auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug.
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei konkreten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung
der Bonität des Bestellers können wir weitere Lieferungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises
abhängig machen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen
Bezahlung aller - auch nach Lieferung fällig werdender - aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten,
einschließlich eines vorhandenen Kontokorrentsaldos, Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist widerruflich
berechtigt, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Er tritt bereits
jetzt ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Forderungen zur Sicherung an HC ab. Die Abtretung wird angenommen.
Der Besteller bleibt widerruflich zum Forderungseinzug berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch
den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgte die Verbindung oder
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Besteller
uns anteilig Miteigentum. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Für die durch
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Insbesondere tritt der Käufer seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Ware anteilig an uns ab. Auf Verlangen des
Käufers gibt HC Sicherungen nach seiner Wahl frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt.
Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen oder Beantragung
eines Insolvenzverfahrens, ist HC berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge
zu verweigern, solange der Besteller nicht Vorkasse leistet. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur
Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung.
IX. Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und einen Mangel vollständig anzuzeigen.
Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Anlieferung der Ware bei
uns eingegangen sein. Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge
zurückzusenden. Nach Empfang von Mustern der beanstandeten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder
zur Lieferung mangelfreier Ersatzware in angemessener Frist, regelmäßig aber innerhalb von 4 Wochen verpflichtet.
Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung
des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern oder nachliefern, ist die gesamte beanstandete
Ware zurückzugeben. Für die Eignung der Waren für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir
keine Garantie oder Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Der Besteller ist
verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Unsere
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Unsere Haftung auf
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet im Übrigen sich
nach den gesetzlichen Vor schriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahr lässigkeit ist ausgeschlossen, sofern
keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein
Beschaffungsrisiko übernommen haben. Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf den typischen, vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Reinzeichnungen und Korrekturabzüge werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich Satzkorrekturen durch nachträgliche Änderungen, so werden sie
dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom
Auftraggeber in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar.
X. Verjährung
Bei Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen und Werkverträgen verjähren die Ansprüche des Käufers und Bestellers
gegen uns in folgenden Fristen: Gewährleistungsansprüche des Käufers gem. § 437 BGB verjähren in den Fällen
des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Ansprüche des Käufers
auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB), die nicht unter Ziff. (1) und (2) fallen, verjähren in
einer Frist von einem Jahr seit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Satz 1 - 3 gelten nicht in den Fällen
des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, der §§ 478, 479 BGB Gewährleistungsansprüche des Bestellers gem. § 634 BGB
verjähren in den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
In den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bestellers in entsprechender
Anwendung der Vorschriften der VOB in einer Frist von zwei Jahren ab Abnahme des Werkes. In den Fällen des
§ 634 a Abs. Nr. 3 BGB gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist
gilt entsprechend für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB), die nicht
vorstehend geregelt sind. Die Verkürzung der Verjährung gem. vorstehendem Absatz gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Verle tzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen,
in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
XI. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
XI. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck
gekommenen Willen am nächsten kommt.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Witzhave, als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit uns, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Hamburg als Sitz des räumlich nächsten
Land- und Oberlandesgerichts vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
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